• Wir bie­ten Ihnen umfang­rei­che und moderns­te Unter­su­chungs­mög­lich­kei­ten zur Beur­tei­lung des Hör­ver­mö­gens in jedem Lebens­al­ter an. Unse­re audio­me­tri­schen Gerä­te sind auf dem neus­ten Stand der Tech­nik. Von der Abklä­rung ange­bo­re­ner Schwer­hö­rig­kei­ten im Rah­men des Neu­ge­bo­re­nen-Hör­scree­nings über die Ver­ord­nung von Hör­ge­rä­ten bei fort­schrei­ten­der Schwer­hö­rig­keit im Alter bis hin zur früh­zei­ti­gen Erken­nung und Behand­lung des aku­ten Hör­stur­zes sind wir ihr Ansprechpartner.

  • Die Ursa­chen von Schwin­del­be­schwer­den kön­nen sehr viel­sei­tig sein. Sie rei­chen von Funk­ti­ons­stö­run­gen des Ohres, des Gehirns, der Augen, der Durch­blu­tung, des Herz-Kreis­lauf­sys­tems, des hor­mo­nel­len Sys­tems bis hin zu Stö­run­gen der Hals­wir­bel­säu­le. Nach geziel­ter Befra­gung und einer kli­ni­schen Unter­su­chung kön­nen wir mit­hil­fe umfas­sen­der Unter­su­chun­gen des Innen­ohrs mög­li­che Funk­ti­ons­stö­run­gen des Gleich­ge­wichts­or­gans erken­nen und zum Bei­spiel durch ent­spre­chen­de Lage­rungs­ma­nö­ver behan­deln.

  • Ein Ohrgeräusch/Tinnitus kann ein sehr belas­ten­des Sym­ptom für die Betroffene/den Betrof­fe­nen sein. Durch das Geräusch kön­nen unter ande­rem Kon­zen­tra­ti­ons­stö­run­gen, Gereizt­heit, Unaus­ge­gli­chen­heit und Schlaf­stö­run­gen aus­ge­löst oder ver­stärkt wer­den. Obwohl die Ursa­che in den meis­ten Fäl­len nicht im eigent­li­chen Hör­or­gan liegt, ist neben der gründ­li­chen Ana­mne­se zu Cha­rak­ter und Dau­er des Geräu­sches auch die Unter­su­chung des Hör­ver­mö­gens wich­ti­ger Bestand­teil der Abklä­rung. Wir bera­ten Sie gern bezüg­lich mög­li­cher Aus­lö­ser und geeig­ne­ter The­ra­pie­an­sät­ze von Ohrgeräuschen.
  • Es wer­den ab dem ers­ten Lebens­tag Hör­prü­fun­gen ange­bo­ten. War­um ist das so wich­tig? Kind­li­che Hör­stö­run­gen kön­nen ange­bo­ren sein oder kön­nen im spä­te­ren Ver­lauf erwor­ben wer­den. Dies soll­te mög­lichst früh­zei­tig erkannt und falls nötig behan­delt wer­den. Die Sprach­ent­wick­lung und das Lern­ver­mö­gen sind eng an ein gutes Hör­ver­mö­gen gekop­pelt. Ist das Hören ein­ge­schränkt oder nicht vor­han­den, beein­flusst dies das Erler­nen der Spra­che und die geis­ti­ge Ent­wick­lung. Da sub­jek­ti­ve Anga­ben der Klei­nen nicht sicher ver­läss­lich und schwer zu erhe­ben sind, wer­den unter­schied­lichs­te objek­ti­ve Test­ver­fah­ren mit Geduld sowie Ein­füh­lungs­ver­mö­gen ange­wen­det, damit wir Ant­wor­ten auf die Fra­ge nach der Hör­fä­hig­keit erhal­ten. Soll­ten sich Auf­fäl­lig­kei­ten zei­gen, bera­ten wir die Eltern anschlie­ßend über das wei­te­re Vorgehen.

  • Sprach­stö­run­gen im Kin­des­al­ter erfor­dern zunächst immer die Abklä­rung einer Hör­stö­rung. Ist die­se aus­ge­schlos­sen, wer­den die Sprach­stö­run­gen beur­teilt und einer wei­te­ren The­ra­pie zuge­führt. Im Wei­te­ren fol­gen eng­ma­schi­ge Kon­trol­len. Bei Sprach­stö­run­gen im Erwach­se­nen­al­ter, z.B. nach Schlag­an­fäl­len, erfolgt nach Dia­gnos­tik eine The­ra­pie­pla­nung mit einer Logo­pä­din oder einem Logopäden.

  • Stimm­stö­run­gen, die län­ger als 2 Wochen anhal­ten, soll­ten über­prüft wer­den. Dafür haben wir moderns­te endo­sko­pi­sche und bild­ge­ben­de Ver­fah­ren, um die Kehl­kopf­re­gi­on zu unter­su­chen. Eine Stimm­dia­gnos­tik kann Auf­schluss über eine Fehl­be­las­tung und/oder eine chro­ni­sche Stimm­stö­rung geben. Ein Stimm­be­las­tungs­test und eine Stimm­feld­mes­sung beschrei­ben die Leis­tungs­fä­hig­keit der Stim­me. Die­se Unter­su­chun­gen hel­fen uns dabei eine opti­ma­le Stimmthe­ra­pie einzuleiten.
  • All­er­gien kön­nen sai­so­nal oder auch ganz­jäh­rig zu Beschwer­den wie einer Nasen­at­mungs­be­hin­de­rung, Nies­reiz und Sekre­ti­on aus der Nase füh­ren. Besteht der Ver­dacht auf eine ent­spre­chen­de All­er­gie, kön­nen wir dies durch Haut­tes­tung und falls nötig auch durch geziel­te Blut­un­ter­su­chung über­prü­fen. Je nach ursäch­li­chem All­er­gen und dem Grad der Beschwer­den bera­ten wir Sie indi­vi­du­ell bezüg­lich mög­li­cher The­ra­pie­op­tio­nen wie etwa der medi­ka­men­tö­sen Sym­ptom­kon­trol­le oder einer Immun­the­ra­pie zur Hypo­sen­si­bi­li­sie­rung durch regel­mä­ßi­ge Sprit­zen oder Tabletteneinnahme.
  • Schluck­be­schwer­den füh­ren neben kör­per­li­chen Sym­pto­men wie Schmer­zen, Gewichts­ab­nah­me oder lebens­be­droh­li­chen Lun­gen­ent­zün­dun­gen als Fol­ge des Ver­schlu­ckens auch zu einer erheb­li­chen Ein­schrän­kung der Lebens­qua­li­tät. Die Ursa­chen kön­nen viel­fäl­tig sein. Wir bie­ten Ihnen neben der rei­nen ana­to­mi­schen Beur­tei­lung des obe­ren Spei­se­we­ges auch die Mög­lich­keit einer funk­tio­nel­len video­en­do­sko­pi­schen Schluck­un­ter­su­chung. Hier­bei kön­nen zusätz­lich zu ana­to­mi­schen Ver­än­de­run­gen auch Stö­run­gen der Schluck­funk­ti­on fest­ge­stellt wer­den. Dies ermög­licht eine geziel­te Schluck­the­ra­pie durch die Logopädie.
  • Sowohl das rei­ne Schnar­chen als auch eine schlaf­be­zo­ge­ne Atmungs­stö­rung kön­nen die Lebens­qua­li­tät deut­lich beein­träch­ti­gen, trotz­dem ist die Unter­schei­dung von gro­ßer Bedeu­tung. In einem ers­ten Schritt erfolgt eine Schlaf­un­ter­su­chung mit einem mobi­len Gerät im eige­nen Bett (Poly­gra­fie). Falls erfor­der­lich, kann eine Unter­su­chung in unse­rem eige­nen Schlaf­la­bor ver­an­lasst wer­den (Poly­s­om­no­gra­phie). Soll­te sich hier eine schlaf­be­zo­ge­ne Atmungs­stö­rung nach­wei­sen las­sen, wird direkt eine ent­spre­chen­de The­ra­pie ver­an­lasst.

  • Kann eine schlaf­be­zo­ge­ne Atmungs­stö­rung aus­ge­schlos­sen wer­den, bera­ten wir Sie auch gern bezüg­lich mög­li­cher The­ra­pie­op­tio­nen des Schnar­chens. So bie­ten wir bei­spiels­wei­se Video­schla­fen­do­sko­pien an, bei denen im vom Nar­ko­se­arzt medi­ka­men­tös ein­ge­lei­te­ten Schlaf die Ursa­chen des Schnar­chens geklärt wer­den. Anschlie­ßend wird eine indi­vi­du­el­le und erfolg­ver­spre­chen­de The­ra­pie ein­ge­lei­tet.
  • Die Ultra­schall­dia­gnos­tik ist der Gold­stan­dard für eine schmerz­lo­se und unge­fähr­li­che Unter­su­chung, die schnel­le Ant­wor­ten lie­fert und bei uns jeder­zeit ver­füg­bar ist. Sie ist ein wich­ti­ger Bau­stein in der The­ra­pie­pla­nung und Verlaufskontrolle.

  • Im Gegen­satz zu Rönt­gen oder Com­pu­ter­to­mo­gra­phie (CT) wird beim Ultra­schall kei­ne poten­zi­ell schäd­li­che Strah­lung ein­ge­setzt.

  • Das Anwen­dungs­ge­biet reicht von der Unter­su­chung der Hals­lymph­kno­ten, Schild­drü­se und Spei­chel­drü­sen über die Unter­su­chung der Nasen­ne­ben­höh­len bis zur ultra­schall­kon­trol­lier­ten Injek­ti­on von Medi­ka­men­ten in bestimm­te Strukturen.
  • Wir bie­ten Ihnen ein brei­tes Spek­trum an ope­ra­ti­ven The­ra­pie­mög­lich­kei­ten im HNO-Bereich an. Einen gro­ßen Teil die­ser Ope­ra­tio­nen kön­nen wir ambu­lant in unse­rer moder­nen OP-Abtei­lung in Wil­helms­ha­ven durch­füh­ren. Je nach Ope­ra­ti­on kön­nen die Ein­grif­fe in ört­li­cher Betäu­bung, in medi­ka­men­tö­ser Beru­hi­gung oder auch in Voll­nar­ko­se durch­ge­führt werden.

  • Soll­te bei grö­ße­ren Ope­ra­tio­nen oder auf­grund von Vor­er­kran­kun­gen eine sta­tio­nä­re Behand­lung nach der Ope­ra­ti­on erfor­der­lich sein, füh­ren wir Ope­ra­tio­nen als Beleg­ärz­te im Kli­ni­kum Wil­helms­ha­ven durch.

  • Dar­über hin­aus füh­ren wir regel­mä­ßig Ope­ra­tio­nen in ande­ren umlie­gen­den Kran­ken­häu­sern kon­si­lia­risch durch, bei­spiels­wie­se die Ver­sor­gung kom­ple­xer Gesichtsbrüche.
  • Neben den funk­tio­nel­len Ein­grif­fen der Hals-Nasen-Ohren­heil­kun­de bie­ten wir Ihnen auch eine Rei­he ästhe­ti­scher Ein­grif­fe an, hier­zu zählen:

    • die Kor­rek­tur der Nasen­form (Rhi­no­plas­tik), häu­fig in Kom­bi­na­ti­on mit einer funk­tio­nel­len Ver­bes­se­rung der Nasen­at­mung (Sep­tor­hi­no­plas­tik)

    • die Kor­rek­tur abste­hen­der Ohr­mu­scheln (Oto­pe­xie) sowie die Rekon­struk­ti­on aus­ge­ris­se­ner Ohrläppchen

    • die Kor­rek­tur von Schlupfli­dern (Ble­pharo­plas­tik)

    • die scho­nen­de Ent­fer­nung stö­ren­der Besen­rei­ßer mit Radiofrequenzbehandlung

    • die Kor­rek­tur über­schie­ßen­der oder kos­me­tisch unschö­ner Narben

    • Die Durch­füh­rung ästhe­ti­scher Ope­ra­tio­nen ist häu­fig kei­ne Leis­tung der Kran­ken­kas­sen. Wir bera­ten Sie vor der Ope­ra­ti­on gern bezüg­lich der ent­ste­hen­den Kosten.
  • Wis­sen­schaft­lich begrün­de­te Unter­su­chun­gen zur Klä­rung der Ursa­che, der Zusam­men­hän­ge, Ermitt­lung der Fol­ge­schä­den und Emp­feh­lun­gen für die The­ra­pie sind Auf­ga­be von Begutachtungen.
    Dabei erstel­len wir Gut­ach­ten für:

    • Berufsgenossenschaften/Gerichte

    • arbeits­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen, zum Bei­spiel bei beruf­li­cher Lärmbelastung

    • gut­acht­li­che Stel­lung­nah­men, zum Bei­spiel bei Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­run­gen oder Befund­er­stel­lung nach Schä­den durch Dritte